animierte-windmuehle-bilder-9
Das Wappen der Stadt Spenge zeigt in Silber (Weiß) drei rote Sparren, darauf liegt eine goldene (gelbe) Spange, deren Nadel nach unten zeigt. Die Sparren bezeugen die ehemalige Zugehörigkeit zur Grafschaft Ravensberg. Das Ravensberger Wappen enthielt drei rote Sparren auf silbernen Grund und war nach Übernahme der Grafschaft durch Preußen auch Teil des großen preußischen Wappens. Die Spange kann als Reverenz an den Stadtnamen Spenge interpretiert werden. Gemäß dem Lexikon der Fluss- und Ortsnamen alteuropäischer Herkunft wird Spenge aus Spong = Moor, Moder, abgeleitet. Damit gemeint ist das früher von feuchten Sieken beherrschte Stadtgebiet.

Hücker-Aschen

Aktuelles Datum - Genaue Uhrzeit

 

Wallholländer-Windmühle auf dem Gehlenbrink in Hücker-Aschen Hücker Moor
Kirche in Klein-Aschen Hücker Moor Christina.

Impressum

Kontakt

Home
Hücker-Aschen allgemein
Geschichte
Zahlen und Fakten
Dorfansichten
Wasserburg Aschen
Politik
Auswanderung
800-Jahr-Feier
850-Jahr-Feier
Sattelmeierhof
Dorfplatz Schlag 10
Windmühle
Windmühlensiedlung
Wasserkraftanlage
Schule
Heimatverein
Trachten- und Tanzgruppe
Plattdeutsche Sprache
Kirchengemeinde
Kirchen-Friedhof
Kapelle Groß-Aschen
Franziska Spiegel
Ölvorkommen
Hücker Moor
Hücker Moor - Arbeitskreis
TuS Hücker-Aschen
Schachgemeinschaft
Dorf-Grand-Slam
Feuerwehr
Männergesangverein
Sparklub
Rassegeflügelzuchtverein
Angelverein
Schiffsmodellfreunde
links
Impressum
© 2014-2016

Änderungen:

29.03.2016
Franziska Spiegel ergänzt

30.03.2016
Schachgemeinschaft ergänzt
Wasserkraftanlage ergänzt

05.04.2016
Wasserburg ergänzt
Geschichte ergänzt


11.05.2016
Schule ergänzt
Auswanderung ergänzt

17.05.2016
Mühlentag 2016 hinzugefügt.

18.05.2016
Heimatverein ergänzt

23.05.2016
Kapelle Groß-Aschen hinzugefügt

24.05.2016
Wasserkraftanlage ergänzt
Männergesangverein ergänzt
Damenabteilung ergänzt

 

 

KOMMUNALPOLITIK DER GEMEINDE HÜCKER-ASCHEN IN DEN LETZTEN 100 JAHREN

VERWALTUNG, GEBIETSUMFANG UND EINWOHNER

Von WILHELM FRENTRUP

lm Jahre 1809 wurden unter der damaligen französischen Herrschaft die kleineren Verwaltungsbezirke, die sogenannten Landkantone, eingesetzt. Einen solchen Verwaltungsbezirk bildete auch das Amt Spenge, zu dem die Gemeinde Hücker-Aschen gehörte. Als Maire und Kantonsbeamter wurde Ludwig Philipp Gottlieb Seippel eingesetzt. Erst die Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 31.10.1841 führte den Amtskommunalverband ein. Seit dieser Zeit gehört Hücker-Aschen als amtsangehörige Gemeinde zum Amtsbezirk Spenge. Ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten werden von den aus der Bevölkerung gewählten Gemeindevertretern bestimmt. Die Wahl erfolgte bis 1919 nach dem sogenannten Dreiklassensystem und von 1919 bis 1933 nach der Verhältniswahl. Von 1933 bis 1945 wurden die Gemeindevertreter durch den Beauftragten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter Partei berufen. Seit 1945 erfolgt die Wahl wieder nach demokratischen Grundsätzen. Die Gemeindevertretung wählt den Gemeinde-Vorsteher, der seit 1935 die Bezeichnung Bürgermeister führt. Soweit aus den Akten der Amtsverwaltung Spenge hervorgeht, bekleideten das Amt eines Gemeinde-Vorstehers bzw. eines Bürgermeisters:

1819 – 1827 Colon Riepe Nr. 6,

1927 – 1841 Meyer Nr. 1,

1841 – 1851 Waldmann Nr. 2,

1851 – 1883 Kindermann Nr. 4,

1883 – 1890 Oldemeier Nr. 10,

1890 – 1896 Waldmann Nr. 2,

1896 – 1902 Kindermann Nr. 4,

1902 – 1919 Müller Diekmann Nr. 50,

1919 – 1929 Zigarrenarbeiter Wittemeyer Nr. 90,

1929 – 1938 Bauer Beckhoff Nr. 11,

1938 – 1945 Bauer Meyer Nr. 1,

1945 – 1946 Bauer Oldemeier Nr. 10,

1946 – heute Maurer Kemner Nr. 140.

 

Hücker-Aschen ist von jeher eine überwiegend landwirtschaftliche Gemeinde gewesen. Erst in den letzten Jahrzehnten haben sich einige Gewerbebetriebe niedergelassen, so die Möbelfabrik Kleinewächter mit etwa 40, die Möbelfabrik Gebr. Elling mit 12, eine Filiale der Zigarrenfabik André in Bünde mit etwa 90 und eine Filiale der Wäschefabrik Fischer & Co. Aus Bielefeld mit etwa 30 Arbeitskräften. Seit Jahresfrist hat Herr Faßmann als Ostflüchtling in der alten Schule in Klein-Aschen eine Wollweberei eröffnet. Hierzu kommen noch einige kleinere Zigarrenherstellungsbetriebe, Schlosser- und Schmiedewerkstätten und Tischlereien. Im übrigen bleibt aber die Landwirtschaft vorherrschend.

Der Gebietsumfang der Gemeinde Hücker-Aschen beträgt 558 ha. Sie wird von der Hauptverkehrsstraße von Spenge-Hücker-Kreuz-Ahle nach Bünde durchschnitten. Außer dem seit Jahresfrist eingerichteten Omnibusverkehr der Firma Frentrup, Bünde, der die Linie Spenge-Hücker-Kreuz-Klein-Aschen-Bünde fährt, besteht keine Verkehrsverbindung. Trotzdem wird das in der Gemeinde liegende Hücker-Moor mit seinem etwa 60 Morgen großen Binnensee von vielen Fremden aufgesucht. An den Hauptausflugstagen wie Himmelfahrt und Pfingsten beträgt die Besucherzahl bis zu 10.000.
 

„Die Einwohnerzahl ist seit über hundert Jahren beständig geblieben“

Jahr

Einwohner

Einwohner pro km²

1798

572

83

1804

649

95

1810

681

99

1811

?

?

1812

?

?

1818

706

103

1828

817

119

1841

1018

148

1843

1037

151

1846

1007

147

1849

1006

147

1852

962

140

1871

904

132

2015

1500

219

 

NACHKRIEGSZEIT

Um das kommunale Leben weiter zu führen, wurden auf Vorschlag der einzelnen politischen Parteien einige Gemeindevertreter durch den Landrat berufen. Als Bürgermeister wurde der Bauer August Oldemeier ernannt, und als Gemeindevertreter Arbeiter Ewald-Selchow, Maurer Karl Kemner, Gastwirt Gustav Middendorf und Bauer Heinrich Beckhoff.

Später kamen noch hinzu:
Pfarrer Böhlke. Frau Gertrud Siekmann. Kaufmann Wilhelm Grothaus.

Am 15.9.1946 fand eine Neuwahl der Gemeindevertreter statt. Durch diese Wahl wurden in die Gemeindevertretung gewählt:

Karl Kenner, Hücker-Aschen Nr. 140,
Wilhelm Kirchhoff, Hücker-Aschen Nr. 6,
Heinrich Beckhoff, Hücker-Aschen Nr. 11,
Ewald Salchow, Hücker- Aschen Nr. 11,
Heinrich Süllwold, Hücker- Aschen Nr. 97,
Heinrich Menkhoff, Hücker-Aschen Nr. 134,
Wilhelm Menkhoff, Hücker-Aschen Nr. 148,
Heinrich Menke, Hücker-Aschen Nr. 126,
August Oldemeier, Hücker-Aschen Nr. 10,
Wilhelm Wortmann, Hücker-Aschen Nr. 57,
Julius Menke, Hücker-Aschen Nr. 98,
Hermann Schierbaum, Hücker-Aschen Nr. 158.

Zum Bürgermeister wurde der Gemeindevertreter Karl Kemner gewählt. Er bekleidet auch zur Zeit dieses Amt.

 

Eine neue Stadt wird geboren

In den Jahren 1967 und 1968 wurden die Beschlüsse für die kommunale Neugliederung gefaßt. Die “Stadt Spenge” wurde mit Wirkung vom 01.01.1969 aufgrund eines Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bei gleichzeitiger Auflösung des Amtes Spenge durch den Zusammenschluß der bis dahin selbständigen Gemeinden Bardüttingdorf, Hücker-Aschen, Lenzinghausen, Spenge und Wallenbrück gebildet.

Die Neugliederung - sie war eine Gebietsneuordnung - wurde in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Hier in Nordrhein-Westfalen begann sie 1969. Sie war 1977 abgeschlossen und erfolgte kreisweise. Der Kreis Herford wurde bereits 1969 als einer der ersten Kreise im Land Nordrhein-Westfalen neu gegliedert.

Ziel der Neuordnung war es, größere, und damit leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen.

Namen der Gemeinde- und Amtsvertreter, die den wichtigen Beschluß gefaßt haben:

Gemendevertretung Hücker-Aschen:
Bürgermeister Horst Fischer-Riepe
Wilhelm Beckhoff
Johannes Hofmann
Rudolf Lennier
Paul Mehlich
August Menkhoff
Heinrich Müller
Hermann Placke
Ewald Schierbaum
Gustav Schierbaum
Karl-Heinz Schierbaum
Wilhelm Wittemeier
Karl-Heinz Wortmann


Auszug zu dem Protokollbuch

der

Gemeindevertretung

zu Hücker-Aschen

In der am 14. März 1967 stattgefundenen Sitzung, zu welcher die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen:

Beschluß:

Zu Punkt 7) der Tagesordnung:
Kommunale Neugliederung

Bürgermeister Fischer-Riepe und Amtsdirektor Hemminghaus befassen sich eingehend mit der kommunalen Neugliederung der Gemeinden und erläutern die vom Landkreis erarbeitete Konzeption. In der anschließenden Diskussion wird das Für und Wider der Bildung von Groß-Gemeinden erörtert. Die Gemeindevertretung stimmt einer kommunalen Neugliederung auf der Grundlage der vom Oberkreisdirektor erarbeiteten Konzeption grundsätzlich zu. Sie will in der nächsten Sitzung jedoch noch über Einzelheiten beraten und danach einen endgültigen Beschluß herbeiführen.

Einstimmiger Beschluß


Schreiben des Amtsdirektors Spenge an den Oberkreisdirektor Herford bzgl. der Bauleitplanungen in den Gemeinden des Amtes Spenge:

Gemeinde Hücker-Aschen:
Der im Jahre 1949 aufgestellte Wirtschaftsplan wurde gemäß § 173 BBauG zu einem unbefristet geltenden Flächennutzungsplan im Sinne des § 5 BBauG erklärt. Ein neuer Flächennutzungsplan befindet sich in Arbeit. Der Entwurf wurde bereits am 01.12.1965 mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Alle beteiligten Dienststellen haben dem Plan im Grundsatz zugestimmt.

Die Gemeinde von Hücker-Aschen hat bisher die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, und zwar für die Bereiche, die nach dem Flächennutzungsplan für eine Bebauung vorgesehen sind. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung “Gehlenbrink”. Zu diesem Plan werden zur Zeit die wichtigsten Träger öffentlicher Belange gehört.

Die Gemeinde Hücker-Aschen ist dem Gemeindetyp nach eine landwirtschaftlich strukturierte Wohngemeinde. Teile der Gemeinde, insbesondere der Bereich des “Hücker-Moors”, sind als überörtliches Erholungsgebiet anzusehen. Im Rahmen der Großgemeinde soll der jetzt bestehende Gemeindetyp erhalten bleiben. Die Gemeinde Hücker-Aschen gehört zu dem anerkannten ländlichen Erholungsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinde Hücker-Aschen liegt nördlich des Zentralortes Spenge. Durch die Gemeinde führen die Landstraßen 859 und 712.


Auszug zu dem Protokollbuch

der

Gemeindevertretung

zu Hücker-Aschen

In der am 25. April 1967 stattgefundenen Sitzung, zu welcher die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen:

Beschluß:

Zu Punkt 4) der Tagesordnung:
Kommunale Neugliederung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, sich entsprechend dem Vorschlag des Oberkreiskdirektors in Herford auf der Grundlage eines Gebietsänderungsvertrages gemäß § 15 GO NW mit den übrigen Gemeinden des Amtes Spenge und den Gemeinden Westerenger und Dreyen zu einer Einheitsgemeinde zusammenzuschließen.

In dem Gebietsänderungsvertrag und in der Hauptsatzung sind Einzelheiten festzulegen. Auf jeden Fall ist in dem Gebietsänderungsvertrag die Ortsschaftsverfassung sicherzustellen. Dabei muß gewährleistet sein, daß der Ortsvorsteher unter Berücksichtigung der politischen Struktur der Ortschaft gewählt wird.

Die Gemeindevertretung geht davon aus, daß die Frage des Einsatzes des Wegewärters der Gemeinde auch in einer Einheitsgemeinde zufriedenstellend geregelt wird. Zur Bedingung wird weiter gemacht, daß der Zusammenschluß erst mit der Kommunalwahl im Jahre 1969 erfolgt.

Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß die Gemeinden Hoyel, Westhoyel und Groß-Aschen nach den landesplanerischen Erkenntnissen zu dem Nahversorgungsbereich des Zentralortes Spenge gehören, erscheint es sinnvoll, Schritte für eine Eingliederung dieser Gemeinden in die Einheitsgemeinde Spenge einzuleiten.

Dieser Beschluß wird unter der Bedingung gefaßt, daß die Gemeinden Westerenger und Dreyen mit den Gemeinden des Amtes Spenge zu einer Einheitsgemeinde zusammenschlossen werden. Nur bei dieser Zusammenfassung wird die angestrebte Deckung von Planungs- und XXXX erreicht. Jede andere Lösung wäre unvernünftig.

 


Protokoll der Bürgermeisterbesprechung vom 29.01.1968 im Amtshaus Spenge:

[...] zu § 2 Abs. 2 heißt es:

In der Bürgermeisterbesprechung waren wir uns darüber einig, daß die Namen der bisherigen selbständigen Gemeinden nicht untergehen dürfen. Als Ortsteile der neuen Gemeinde sollen sie ihren Namen weiterführen. Es wird also in Zukunft heißen: Spenge-Bardüttingdorf, Spenge-Hücker-Aschen, Spenge-Lenzinghausen, Spenge-Wallenbrück.